Antrag der AfD Fraktion

Hitzeschutz in den Main-Kinzig-Kliniken

 

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Gesellschafterrechte des Main-Kinzig-Kreises als Alleingesellschafter der Main-Kinzig-Kliniken dahingehend auszuüben, dass die Geschäftsführung der Main-Kinzig-Kliniken beauftragt wird, die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen.
  2. Für die Main-Kinzig-Kliniken  des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen und Schlüchtern eine Bestandsaufnahme zum baulichen und technischen Hitzeschutz durchzuführen.
  3. Ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes vorzulegen und dabei besonders sensible Bereiche zu definieren.
  4. Erforderliche baulichen und organisatorischen Maßnahmen zum Hitzeschutz plant und den erforderlichen Investitionsbedarf ermittelt.
  5. Im Rahmen der Haushaltsplanung die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, notwendige Investitionen zu ermöglichen.
  6. Bei der Haushaltsplanung des Main-Kinzig-Kreises Vorsorge für mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen an die Main-Kinzig-Kliniken  zur Umsetzung notwendiger Hitzeschutzmaßnahmen zu treffen.
  7. Haushaltsmittel einzuplanen, um notwendige Investitionen und die Handlungsfähigkeit der Main-Kinzig-Kliniken  sicherzustellen.


Begründung:

Der Schutz der Bevölkerung gehört zu den dauerhaften Kernaufgaben des Main-Kinzig-Kreises. Der bundesweite Bevölkerungsschutztag am 27. Juni 2026 hat die Bedeutung eines wirksamen Bevölkerungsschutzes erneut verdeutlicht. Informations- und Aufklärungsveranstaltungen sind sinnvoll, können jedoch notwendige Investitionen in die Infrastruktur nicht ersetzen. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf dem Schutz besonders gefährdeter Menschen liegen. Hierzu zählen insbesondere Patienten in den Main-Kinzig-Kliniken, die während extremer Hitze einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.

Nach Wahrnehmung der Antragsteller stoßen die bestehenden Hitzeschutzmaßnahmen in den Kliniken bereits heute und erst recht mit Blick auf künftig häufiger auftretende Hitzeperioden an ihre Grenzen. Hinzu kommt, dass in Teilen der Main-Kinzig-Kliniken die Möglichkeiten einer natürlichen Belüftung baulich eingeschränkt sind. Dies erschwert eine wirksame Temperaturregulierung zusätzlich und macht deutlich, dass allein organisatorische Maßnahmen langfristig nicht ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund sollen der bauliche und technische Hitzeschutz überprüft, geeignete Maßnahmen entwickelt und der notwendige Investitionsbedarf ermittelt werden. So kann der Schutz der Patienten in den Main-Kinzig-Kliniken nachhaltig verbessert werden.


Antrag der AfD Fraktion

„Mehr Bewegungsflächen an Schulen schaffen – Bewegung, Gesundheit und Resilienz von Kindern und Jugendlichen stärken“

 

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Main-Kinzig-Kreis verfolgt das Ziel, die Bewegungs- und Sportmöglichkeiten an den kreiseigenen Schulen schrittweise auszubauen sowie bestehende Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
  2. Bei der Planung von Schulneubauten sowie bei Sanierungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind ausreichende Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Schülerinnen und Schüler verbindlich zu berücksichtigen.
  3. Hierzu sollen insbesondere niedrigschwellige Bewegungsangebote wie Bolzplätze, Kleinspielfelder, Kletter- und Balancierelemente, Hüpf- und Springflächen, Bewegungsparcours sowie weitere altersgerechte Sport- und Bewegungsmöglichkeiten geschaffen werden.
  4. Der Kreisausschuss wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten vonseiten des Landes Hessen, des Bundes sowie weiterer Fördermittelgeber für die Schaffung und Erweiterung von Bewegungs- und Sportflächen an Schulen bestehen, und diese – soweit möglich – für die Schulen des Main-Kinzig-Kreises zu nutzen.
  5. Der Kreisausschuss wird beauftragt, Haushaltsmittel im Rahmen der künftigen Haushalts- und Investitionsplanungen zu berücksichtigen. Reichen die verfügbaren Haushalts- oder Fördermittel nicht für alle Schulen aus, sind die Maßnahmen zu priorisieren.


Begründung:

Die Erkenntnisse der Sportwissenschaft sind eindeutig: Regelmäßige Bewegung ist eine wesentliche Voraussetzung für die körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben deutlich gezeigt, welche Folgen es hat, wenn Bewegungsangebote über längere Zeit eingeschränkt werden. Defizite bei Fitness, Motorik und psychischer Gesundheit sind vielerorts bis heute spürbar. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht richtig, zusätzliche Bewegungsflächen an unseren Schulen zu schaffen. Bewegung fördert die Konzentrationsfähigkeit, die Lernbereitschaft, soziale Kompetenzen, psychische Stabilität und die Resilienz von jungen Menschen.

Schulen sind ein zentraler Lebens- und Begegnungsraum unserer Kinder und Jugendlichen. Deshalb müssen wir dort die Voraussetzungen schaffen, damit Bewegung selbstverständlich zum Alltag gehört. Vor dem Hintergrund der laufenden und geplanten Umbaumaßnahmen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag und der Nachmittagsbetreuung ist eine ganzheitliche Betrachtung bei der Planung von Baumaßnahmen wichtig. Viele Schulen werden in den kommenden Jahren erweitert oder umgebaut. Schulhöfe und Außenanlagen werden neu gestaltet. Genau jetzt haben wir die Chance, zusätzliche Bewegungsflächen von Anfang an mitzudenken und dauerhaft zu verankern. Das gilt insbesondere auch für den Neubau von Schulen.

Niedrigschwellige Bewegungsangebote wie Bolzplätze, Kleinspielfelder, Kletter- und Balancierelemente oder Bewegungsparcours schaffen nicht nur zusätzliche Anreize für körperliche Aktivität im Schulalltag. Sie können auch den Grundstein für ein langfristiges Interesse an Sport legen. Wer Freude an Bewegung entwickelt und erste positive Erfahrungen sammelt, findet vielleicht später den Weg in einen Sportverein. Auf diese Weise können Bewegungsflächen an Schulen zugleich einen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung der örtlichen Sportvereine leisten.

Bemerkenswert ist zudem, dass in der sportwissenschaftlichen Debatte inzwischen darüber nachgedacht wird, Bewegung und körperliche Aktivität ähnlich systematisch zu fördern, wie dies in den vergangenen Jahren bei der Digitalisierung der Schulen geschehen ist. Dies unterstreicht die wachsende Erkenntnis, dass Bewegung kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein für Gesundheit, Bildung und Resilienz junger Menschen ist.

Wer die körperliche und mentale Widerstandsfähigkeit der jungen Generation stärken will, muss Bewegung als festen Bestandteil von Bildung, Gesundheitsförderung und Prävention verstehen. Zusätzliche Bewegungsflächen sind deshalb keine Nebensache. Sie sind eine Investition in die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Resilienz unserer Kinder und Jugendlichen.


Der Main-Kinzig-Kreis sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die anstehenden Schulentwicklungsmaßnahmen bieten die ideale Gelegenheit, Bewegung an unseren Schulen nachhaltig zu stärken. Die systematische Bestandsaufnahme würde zunächst Transparenz schaffen und wäre Grundlage für eine Priorisierung künftiger Investitionen in Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sein.



Antrag der AfD Fraktion

Hitzeschutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen des

Main-Kinzig-Kreises

 

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Gesellschafterrechte des Main-Kinzig-Kreises als Alleingesellschafter der APZ-MKK gGmbH dahingehend auszuüben, dass die Geschäftsführung der APZ-MKK beauftragt wird, die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen.
  2. Für die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises eine Bestandsaufnahme zum baulichen und technischen Hitzeschutz durchzuführen.
  3. Ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes vorzulegen und dabei besonders sensible Bereiche zu definieren.
  4. Erforderliche bauliche und organisatorische Maßnahmen zum Hitzeschutz zu planen und den erforderlichen Investitionsbedarf zu ermitteln.
  5. Im Rahmen der Haushaltsplanung die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, notwendige Investitionen zu ermöglichen.
  6. Bei der Haushaltsplanung des Main-Kinzig-Kreises Vorsorge für mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen an die APZ-MKK zur Umsetzung notwendiger Hitzeschutzmaßnahmen zu treffen.
  7. Haushaltsmittel einzuplanen, um notwendige Investitionen und die Handlungsfähigkeit der Alten- und Pflegezentren sicherzustellen.


Begründung:

Der Schutz unserer Bevölkerung ist sicher ein dauerhaftes Kernthema der Aufgaben des Main-Kinzig-Kreises. Informationsveranstaltungen sind sinnvoll, entscheidend sind aber konkrete Maßnahmen und Investitionen, um den Bevölkerungsschutz wirksam umzusetzen. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz besonders gefährdeter Menschen, insbesondere der Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Gerade sie sind während extremer Hitze besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Daher müssen wir jetzt vorangehen und den Schutz dieser vulnerablen Gruppe durch zusätzliche technische oder bauliche Maßnahmen konkret verbessern.


Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen im Bereich Bad Orb – Berücksichtigung des Bürgerentscheids und Resolution an die Hessische Landesregierung

 

Der Kreistag beschließt:

  1. Der Kreistag unterstützt grundsätzlich den Bürgerwillen in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, der durch das Votum der Bürger und Bürgerinnen bei den Bürgerent- scheiden zum Ausdruck gebracht wird.
  2. Der Kreisausschuss wird beauftragt eine Resolution an die Hessische Landesregierung zu richten mit der Aufforderung, die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Horstberg bei Bad Orb zu unterbinden, um den klar geäußerten Bürgerwillen durchzusetzen und um die notwendige Entwicklung der Stadt Bad Orb als Heil- und Kurstadt zu ermöglichen. Dazu sind alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Verhinderung der Errichtung von Wind- kraftanlagen in dem zum Stadtgebiet gehörenden Bereich des Horstbergs (Windkraft- vorhaben Jossgrund, Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-304) zu nutzen. Der Wald auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Orb muss ihrer Entwicklung als Heil- und Kurort verbunden mit sanftem Tourismus dienen. Er stellt einen zentralen, unverzichtbaren Standortfaktor da.


Begründung:

Im Bereich Bad Orb wurde durch einen Bürgerentscheid der eindeutige Wille der Bevölkerung im Bezug auf die geplanten Windkraftanlagen zum Ausdruck gebracht. Eine klare Mehrheit hat sich gegen die Umsetzung des Vorhabens ausgesprochen.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Fa. Orsted entgegen früheren Informationen jetzt ein Genehmigungsverfahren eingeleitet hat. Das steht im klaren Widerspruch zu dem, was die Menschen vor Ort entschieden haben. Diese Entwicklung sorgt nicht nur für Verunsicherung und wirft auch die berechtigte Frage auf, welchen Stellenwert ein Bürgerentscheid tatsächlich hat, wenn parallel dazu das Genehmigungsverfahren forciert vorangetrieben wird.


Neubewertung/Revision des "Integrierten Klimaschutzkonzepts" für den Main-Kinzig-Kreis aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

 

Der Kreistag beschließt:

  1. Das "Integrierte Klimaschutzkonzept für den Main-Kinzig-Kreis" wird neu bewertet und überarbeitet.
  2. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft überwiesen.
  3. Der Antrag wird abschließend im Kreistag entschieden.


Begründung:

Das Klimaanpassungskonzept des Main-Kinzig-Kreises stützt sich unter anderem auf das Hochemissionsszenario RCP 8.5. Dieses Szenario wird im Konzept ausdrücklich als Grundlage langfristiger Klimaprognosen herangezogen ("Natur, Umwelt und Landwirtschaft – Nachhaltiges kommunales Klimaanpassungskonzept für den Main-Kinzig-Kreis und 17 kooperierende Kommunen", Seite 28, Punkt 3.2 Klimaprojektion).

In der neueren wissenschaftlichen Diskussion wird RCP 8.5 zunehmend nicht mehr als wahrscheinlichster Entwicklungspfad, sondern eher als kaum mehr mögliches Extremszenario eingeordnet. Daneben enthälkt das aktuelle Konzept zusätzliche Hinweise auf alternative Szenarien. Diese eröffnen auch die Möglichkeit einer Neubewertung. Vor diesem Hintergrund erscheint es jetzt angezeigt, die bisherigen Annahmen, Prioritätensetzungen und Maßnahmen auf Aktualität, Verhältnismäßigkeit und regionale Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Dabei soll ausdrücklich anerkannt werden, dass sich einige Maßnahmen in jedem Fall lohnen – etwa die Aufforstung der Wälder und die Begrünung der Kommunen, die Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser zum Hochwasserschutz, zur Wassserversorgung und Trinkwassergewinnung. Ein Klimaszenario ist gerade dafür nicht leitend. Solche Maßnahmen sind sinnvoll und geeignet um Natur, Umwelt und Lebensqualität im Main-Kinzig-Kreis nachhaltig zu beeinflussen.