AfD zum Gauck Besuch in Gelnhausen:
Auch ein Ex-Bundespräsident soll einen und nicht spalten
Einst war er evangelisch-lutherischer Pastor und Kirchenfunktionär sowie Abgeordneter der Volkskammer der DDR.
Als Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen machte er als Leiter der „Gauck-Behörde“ Akten zugänglich.
In dieser Woche besuchte Joachim Gauck den Main-Kinzig-Kreis und war Gast in Gelnhausen. Auch Vertreter der AfD im Landkreis haben seinen Besuch aufmerksam verfolgt.
Dazu äußert sich jetzt deren Vorsitzender:
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Botschaft sich der ehemalige Bundespräsident zu dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine geäußert hat. „Durch Abwarten und lieb gucken sichern wir den Frieden nicht“, das war der Kern seiner Rede. Wir haben eigentlich erwartet, dass er die Gedankenspiele des ehemaligen SPD-Außenministers und Vizekanzlers Sigmar Gabriel verurteilt, die Entsendung deutscher Soldaten in die Ukraine in Betracht zu ziehen, denn das wäre unverantwortlich. Gauck hätte feststellen können, dass dies nicht dem deutschen Interesse entspricht und nicht Auftrag der Bundeswehr ist. Er hat die Möglichkeit nicht genutzt, für einen tragfähigen Frieden in Europa zu werben und Deutschland dabei mit eigener Stimme sprechen zu lassen, weil es um unseren gemeinsamen Kontinent geht!“, so Mohn. Auch für die Millionen Menschen in Deutschland, darunter viele Wähler der AfD, die den zahlreichen aktuellen Krisen in unserem Land kritisch gegenüber stehen, hatte Gauck eine Botschaft: „Ehrlich gesagt: Ich mag die AfD nicht. Ich finde politisch und kulturell keinen Zugang.“ Spätestens an der Stelle hätten ihn die Besucher der Veranstaltung an seinen einst geleisteten Amtseid erinnern müssen. Auch ein ex-Bundespräsident sollte unser Volk einen und nicht spalten. Vielen Menschen im Land wird Gauck eher als Leiter einer nach ihm benannten Behörde in Erinnerung bleiben denn als ehemaliger Bundespräsident, so Jürgen Mohn abschließend.
Ratenpause über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE
Man stelle sich mal vor zu seiner Bank zu gehen um dort mitzuteilen man sei pleite und dazu als Belohnung noch eine Ratenpause für 12 Monate zu erwarten.
In der Politik geht so etwas!
„Auf Antrag des Main-Kinzig-Kreis über die Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen der HESSENKASSE wird dem Main-Kinzig-Kreis für das Jahr 2024 eine Ratenpause und für die Jahre 2026 und 2027 eine geänderte Festsetzung der Jahresbeiträge gewährt.
Die Ratenpause im Jahr 2024 führt dazu, dass in diesem Jahr kein Eigenbeitrag zu zahlen ist und sich der Beitrag des Jahres 2026 auf 9.057.700 Euro ändert und im Jahr 2027 letztmalig ein Jahresbeitrag in Höhe von 3.798.900 Euro zu entrichten ist.
Der Gesamtbeitrag des Main-Kinzig-Kreises an das Sondervermögen HESSENKASSE in Höhe von 74.650.000 Euro bleibt damit unberührt.
Dem Antrag des Main-Kinzig-Kreises vom 6. November 2023 konnte damit insoweit entsprochen werden, dass die beantragte Ratenpause für 2024 gewährt wird. Der Antrag auf Ratenpause für 2025 wird zunächst zurückgestellt“.
Auf der offiziellen Website des Main-Kinzig Kreises kritisiert der Landrat eine Wahlveranstaltung von Jürgen Mohn
Dazu teilt Jürgen Mohn jetzt mit: „Eigentlich interessiert es keinen Menschen, was der Landrat unseres Kreises von der Gästeliste anlässlich meiner Wahlveranstaltung in Schlüchtern hält! Gäbe es da nicht das Neutralitätsgebot von Landräten im Wahlkampf. Das ist in den einschlägigen Vorschriften des Grundgesetzes klar und deutlich geregelt. Der Landrat des Main-Kinzig Kreises meint wohl, wenn er selbst immer wieder auf das Grundgesetz hinweist, dann brauchte er sich als Amtsträger nicht daran zu halten. Lieber Thorsten Stolz gestatten Sie mir als Kollege im Kreistag noch ein paar persönliche Worte.
Sie unterstützen mit Geld aus der Kreiskasse einen Verein aus Gelnhausen, der regelmäßig gegen politisch anders Denkende hetzt. Sie selbst und Mitglieder Ihrer Partei nehmen ständig an Veranstaltungen dieses Vereins teil. Das in einer Zeit, in der gegen AfD Bewerber zur Landtagswahl offen zur Gewalt aufgerufen wird. Wann kommen Sie eigentlich mal auf die Idee, sich mit ihren Kollegen von der AfD im Kreistag zu solidarisieren und lehnen diesen Aufruf zur Gewalt entschieden ab?
Lieber Herr Stolz, ich arbeite im Ehrenamt und habe diesen Artikel in meiner Freizeit geschrieben. Ich hoffe, Sie Ihre Pressemitteilung auch“.
Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge
Bekenntnis zum Erhalt der regionalen Krankhäuser im Main-Kinzig-Kreis
Mit dieser Resolution bekennt sich der Kreistag des Main-Kinzig Kreis ausdrücklich zum Erhalt der Krankenhäuser im Landkreis. Die Kliniken haben für die Menschen im Landkreis auch weiterhin eine sehr hohe Bedeutung für die medizinische Versorgung in der Region und bleiben ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kliniken sichern den Bürgern im Kreis die sehr wichtige Grund- und Regelversorgung. Insbesondere ermöglichen die Kliniken lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie etwa die Versorgung von Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten. Die Main-Kinzig-Kliniken in Schlüchtern und Gelnhausen haben zuletzt jährlich ca. 30.000 stationäre und ca. 60.000 ambulante Patienten versorgt und bleiben damit unverzichtbar für die regionale, ländliche Krankenhausversorgung. Die Zahlen zeigen, dass der dauerhafte Erhalt der Kliniken nicht nur wegen der stationären medizinischen Grundversorgung, sondern vor allem auch wegen der notfallmedizinischen Versorgung der ganzen Region notwendig ist. Dieses Angebot zu erhalten ist insbesondere für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen immens wichtig. Bereits heute ist absehbar, dass die Altersentwicklung der Gesellschaft zu einem deutlich höheren Bedarf an stationären Behandlungen führen wird. Ebenso wird in einer älter werdenden Gesellschaft die Zahl der Notfalleinsätze stark ansteigen. Der Wegfall von Krankenhausstandorten, die bislang als unverzichtbar eingestuft waren, darf keinesfalls die Antwort auf diese Entwicklung sein. Eine Aufrechterhaltung des Angebotes der Kliniken im Main-Kinzig-Kreis ist daher für uns unabdingbar.
Begründung:
Zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben gehört es, die Rahmenbedingungen für eine hochwertige Krankenhausversorgung zu schaffen und diese den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Die bestmögliche medizinische Versorgung darf kein Privileg der Ballungsräume sein. Vor allem für die Menschen eines ländlich geprägten Landkreises wie dem Main-Kinzig-Kreis, ist die flächendeckende Versorgung von erheblicher Bedeutung. Bei der Notfallversorgung ist die Nähe zur nächsten Klinik in besonderem Maße zu bewerten. Auch Kliniken im Main-Kinzig Kreis leiden unter massiver Finanznot, die maßgeblich auf bislang nicht refinanzierte Kostensteigerungen zurückzuführen ist. Insolvenzbedingte Schließungen sind in vollem Gange. Der Bund muss seiner Verpflichtung zur auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachkommen und so drohenden Krankenhausschließungen entgegenwirken. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen die Defizite der Kliniken in immer größerem Ausmaß ausgleichen müssen. Die Krankenhausversorgung der Menschen in Main-Kinzig-Kreis darf nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen. Es ist unerlässlich, dass der Bund seiner Verantwortung endlich gerecht wird und sie nicht auf die Kommunen abwälzt. Zwar muss es Ziel einer modernen Krankenhausplanung sein, gewachsene Strukturen mit realen Versorgungsbedarfen in Einklang zu bringen. Maßgebend dabei muss aber der Erhalt einer guten medizinischen Versorgung der Menschen im Landkreis mit wohnortnahen medizinischen Leistungen sein. Eine moderne Krankenhausplanung muss den regionalen Besonderheiten gerecht werden und unabhängig von Stadt und Land eine flächendeckende und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sicherstellen. Es darf keine weiteren willkürlichen Klinikschließungen aufgrund der katastrophalen Bundesgesundheitspolitik geben, da die dadurch entstehende Verlängerung der Rettungswege massive Auswirkungen auf die Hilfsfristen hätte.
Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises:
Windkraft Bad Orb: AfD-Initiative bewirkt Sinneswandel bei Landrat Stolz
Landrat Stolz und der Bad Orber Bürgermeister Weisbecker bitten den hessischen Staatsminister Ingmar Jung, bei Hessen Forst den Auftrag zur Errichtung der Windräder zu stoppen und zurückzunehmen.
Die AfD-Faktion des Main-Kinzig-Kreises begrüßt dies ausdrücklich. Für die Bad Orber Bürger ist es das ein großer Erfolg. Nach dem Beschluss der Stadtverordneten im Oktober 2023 sich gegen die Windkraftanlagen auszusprechen, war der Sinneswandel des Landrates und des Kreistages längst überfällig. Wir hoffen für die Bürger der Stadt, dass dem Verfahren nun ein gutes Ende gesetzt werden kann. Die AfD hatte sich in der Vergangenheit gegen Windkraftanlagen in Bad Orb und den angrenzenden Nachbargemeinden Biebergemünd und Jossgrund ausgesprochen.
Auch im September 2023, als die Pläne von Hessenforst für die Ausschreibungen zum Bau der Windkraftanlagen bekannt wurden, hat die AfD im Hessischen Landtagswahlkampf einen Stopp der Planungen gefordert. Vom Landtagsabgeordneten Reul (CDU) konnten die Bürger keine Unterstützung erwarten, das Vorhaben zu stoppen. Um die politisch Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen, hat die AfD-Kreistagsfraktion Anfang Januar 2024 eine öffentliche Kampagne gegen die Windkraftanlagen in Bad Orb gestartet. Mit Erfolg!
Großplakate wurden platziert, Anzeigen geschaltet und Presseberichte veröffentlicht. Gleichzeitig hatte die Fraktion hierzu am 23. Februar 2024 einen Antrag im Kreistag mit Erfolg gestellt. Der Kreisausschuss möge sich mit Nachdruck bei der hessischen Landesregierung dafür einsetzen , dass Hessenforst als Besitzer der Windvorrangfläche 2-304 im Spessart das Vorhaben aufgibt, auf dieser Fläche Windkraftanlagen errichten zu lassen; die Vergabe des Auftrages zur Errichtung der Windräder zurücknimmt und die Vergabe eines Auftrages auch künftig nicht weiterzuverfolgen.
Der Kreistag hat nun tatsächlich beschlossen, die Stadt Bad Orb bei Ihren Bemühungen zu unterstützen, ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen und die Windkraftanlagen zu verhindern.
Unsere Beharrlichkeit die Bürger zu unterstützen, könnte sich zum Guten wenden. Auf einmal ging alles ganz schnell. Noch am Tag der Entscheidung im Kreistag hat Landrat Stolz und der Bad Orber Bürgermeister Weisbecker verkündet, dass die Windkraft-Pläne in Bad Orb gemeinsam gestoppt werden sollen.
Haben Sie eigentlich schon gehört, dass der Main-Kinzig-Kreis den CSD in Hanau unterstützt hat?
Die Menschen zogen am Christopher Street Day durch Hanau und setzten ein Zeichen gegen Hass und Intoleranz.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Intoleranz die Oberhand gewinnen, das gilt im Privaten genauso wie in der Politik.
Abenteuerlich war daher der Auftritt von Christoph Degen (SPD), der im Kreistag wiederholt dadurch aufgefallen ist gegen Politiker der AfD zu hetzen. Meint Herr Degen eigentlich auch, dass Personen die Homo- und Transsexualität nicht in gleichem Maße so offen gegenüberstehen wie er, pauschal Rechtsextreme sind?
Was er nicht weiß, diese Menschen fürchten sich schon lange nicht mehr vor der AfD. Im Gegenteil, viele Homosexuelle wählen uns, denn sie haben keine Angst vor uns, sondern vor den im Kern intoleranten Personen aus anderen Kulturkreisen.
Wer schützt uns eigentlich vor dem religiös motivierten Extremismus? Die SPD von Christoph Degen ganz sicher nicht!
Mehr gemeinnützige Arbeit
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
AfD-Antrag
Kreistagssitzung am 20. September 2024
Antrag:
Für Arbeitsfähige, nicht Erwerbstätige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sollen zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Nachfrage und Bedarfe müssen zusammengebracht werden.
Für die erforderliche Koordination soll der Main-Kinzig-Kreis auf einer Website eine elektronische Plattform zur Dokumentation von Angebot und Nachfrage erstellen.
Der Kreistag soll dazu in seiner nächsten Sitzung entscheiden
1. Der Main-Kinzig-Kreis strebt an, den Umfang von Arbeitsstunden für gemeinnützige Arbeit
durch Leistungsempfänger nach dem (AsylbLG) deutlich zu steigern.
2. Zur Koordination stellt der Main-Kinzig-Kreis auf einer Website eine elektronische Plattform zur
Dokumentation von Angebot und Nachfrage zur Verfügung.
3. Der Antrag wird zu weiterer Bearbeitung in den zuständigen Fachausschuss verwiesen und
soll von dort in den Kreistag zurück überwiesen werden
Begründung:
Sinn und Zweck der Zuweisung in gemeinnützige Arbeit gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ist die unmittelbare Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur besseren Integration. Gleichzeitig dient sie der Vorbereitung auf eine spätere, möglichst dauerhafte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung.
Im Rahmen gemeinwohlorientierter Arbeit bei Kommunen, staatlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern gegen eine Aufwandsentschädigung soll eine sinnstiftende Tätigkeit angeboten werden, die den Geflüchteten tagesstrukturierende Maßnahmen ermöglicht und deren Sprachkenntnisse fördert. Zugleich trägt die Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Arbeitsgelegenheiten stehen auch Personen offen, die (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Sie dienen dazu, die negativen Auswirkungen von Beschäftigungslosigkeit zu vermeiden und ermöglichen es diesen Personen, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Nach AfD Antrag:
Fuldaer Kreistag beschließt
Einführung einer Bezahlkarte
für Asylbewerber
24. Mai 2024
Fulda/Hofbieber (23.05.2024) Der Fuldaer Kreistag die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber genehmigt, ein Vorschlag, der ursprünglich von der AfD-Fraktion eingebracht wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltung der Leistungen für Asylbewerber im Landkreis zu vereinfachen und zu verbessern, um einen effizienteren und würdevolleren Prozess zu gewährleisten. Das Thema, das aufgrund der Beharrlichkeit der AfD-Fraktion an Fahrt aufnahm, wurde in der jüngsten Kreistagssitzung erneut zur Diskussion gestellt, nachdem es im Februar formell abgelehnt worden war.
Der ursprüngliche Vorschlag der AfD-Fraktion befürwortete ein Bezahlkartensystem ähnlich der im Ortenaukreis, Baden-Württemberg, eingesetzten „Social Card“. Dieses System soll sowohl in digitaler Form für das Smartphone als auch als physische Debitkarte zur Verfügung gestellt werden und somit die Verwaltung und Auszahlung von Asylbewerberleistungen erheblich erleichtern.
Die Fraktionen CDU, SPD, FDP und CWE reichten daraufhin einen Änderungsantrag zum AfD Antrag ein, der die aktuellen Schritte der Landesregierung zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber unterstützt. Die AfD Fraktion hat den Änderungsantrag in den Grundantrag übernommen.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Kurzbericht zur Kreistagssitzung
vom 26. April 2024
Information
Alle öffentlich zugänglichen Informationen zu den Kreistagssitzungen sind unter mkk.de/landkreis/politik_1/buergerinformationssystem/buergerinfoportal_1.html
zu finden.
Formalitäten.
Unsere AfD Kreistagsfraktion bereitet sich vor jeder Sitzung des Kreistages in mindestens zwei Fraktionssitzungen auf die jeweilige Kreistagssitzung vor.
Eigene Anträge müssen spätestens 3 Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden.
Die Einladung zum Kreistag erfolgt spätestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin.
In einer weiteren Fraktionssitzung nach Eingang der Einladung berät die Fraktion und stimmt darüber ab, wie sie auf die verschiedenen Punkte der Tagesordnung reagieren will. Dabei wird festgelegt, ob jemand aus der Fraktion zu einem Tagesordnungspunkt (TOP) Stellung nehmen wird und wie zu den TOPn abzustimmen ist (JA, NEIN, ENTHALTUNG).
In einem kurzen Treffen eine Stunde vor Beginn der Kreistagssitzung wird dieses „Abstimmungsverhalten“ unter Berücksichtigung neuer Informationen noch einmal aktualisiert.
Ablauf der Kreistagssitzung vom 26. April 2024
Die Kreistagssitzung lief, wie in der nachfolgenden Tagesordnung aufgeführt ist, ab. Ablauf und Ergebnisse sind aus der beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Einzelheiten zu dem von der AfD Fraktion eingereichten
TOP 1.1 finden sich in der Niederschrift
.
Zu TOP 4:
Da die „Erste Kreisbeigeordnete“ S. Simmler diese Position zugunsten des Chefsessels im hessischen Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) aufgegeben hat und der bisherige hauptamtliche Kreisbeigeordnete W. Ottmann zum 30. Juni in den Ruhestand gehen wird, waren die Wahlen unter TOP 4 erforderlich. Wie aus der Niederschrift zu entnehmen ist, waren am 26. April von den 87 Kreistagsabgeordneten nur 77 anwesend. Die Niederschrift gibt aber keine Info darüber, aus welchen Fraktionen die 10 abwesenden Abgeordneten gefehlt haben. In Bezug auf die Wahl ist es wichtig zu wissen, dass die in der sog. KOA gemeinsam agierenden Fraktionen der SPD und der CDU 50 Kreistagsabgeordnete stellen.
Als Erster Kreisbeigeordneter wurde Andreas Hoffmann (SPD) gewählt, bislang Bürgermeister von Ronneburg. Er erhielt von den Anwesenden nur 51 Stimmen.
Als hauptamtlicher Kreisbeigeordneter wurde der 28-jährige Jannik Marquart (CDU) gewählt. Marquart erreichte mit nur 47 Stimmen ein noch schlechteres Ergebnis.
Unser Fraktionsvorsitzender Jürgen Mohn und sein Stellvertreter gratulierten den beiden Gewählten.
Bezüglich der Verabschiedung von Frau Simmer hielt sich das Bedauern unserer Fraktionsmitglieder sehr in Grenzen, da sich Simmler immer wieder durch ihre äußerst unfaire Art der Behandlung und Ablehnung unserer Fraktion „ausgezeichnet“ hat.
Zu TOP 5.1. haben wir kurz nach der Kreistagssitzung eine Pressemitteilung veröffentlicht, die u.a. bei Vorsprung online veröffentlicht wurde (Vorsprung Online - DKZ-AöR im Kreistag "durchgepeitscht" (vorsprung-online.de)), siehe auch Anhang. Im Kreistag und in der zwei Tage vorher erfolgten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) hatten wir vor allem die Art und Weise kritisiert, wie dieser komplexe Antrag „durchgepeitscht“ wurde.
Einzelheiten zu den übrigen Anträgen unter TOP 5 und 6 finden sich in der Niederschrift
Kreis soll im Stellenplan eine zusätzliche Stelle eines Re-Migrationsbeauftragten als Rückkehrberater einplanen
Antrag:
„Der Kreisausschuss wird aufgefordert, im neuen Stellenplan in der zusätzlich die Stelle eines Re-Migrationsbeauftragten als Rückkehrberater einzuplanen und zum 01.04.2024 zu besetzen“.
Im Zuge der Migrationsbewegungen der letzten Jahre sind Menschen nach Deutschland gekommen, die ein Recht darauf haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
Für die wünschenswerte Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft und Wertesystem investieren wir erhebliche Ressourcen.
Teile der Migranten sind allerdings in Deutschland, auch im Main-Kinzig-Kreis, die aus rechtlichen Gründen Deutschland wieder verlassen müssen.
Dabei soll ein Re-Migrationsbeauftragte als Rückkehrberater des Main-Kinzig-Kreises die zuständigen Behörden bei der Abschiebung zur Ausreise verpflichteter Personen unterstützen. Er berät die Menschen bei der freiwilligen Ausreise und im Vorfeld einer drohenden Zwangsabschiebung.
Darüber hinaus berät er zur Ausreise verpflichtete Personen, die lediglich geduldet sind. Er unterstützt Personen mit einem Aufenthaltstitel, die dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren wollen.
"Einführung einer Bezahlkarte für
Asylbewerber und geduldete Personen"
AfD Antrag
Kreistag am 23. Februar 2024
Antrag:
„Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und geduldete Personen“
Der Kreis möge beschließen:
Der Main-Kinzig-Kreis führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bezahlkarten für Asylbewerber und geduldete Personen ein, deren Bezahlfunktion räumlich auf den Main-Kinzig-Kreis beschränkt ist.
Begründung:
In einzelnen deutschen Landkreisen wurde bereits eine sogenannte "Bezahlkarte" für Asylbewerber und Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, eingeführt.
Die Betroffenen bekommen monatlich einen geringeren Geldbetrag als vorher bar ausgezahlt, dafür wird zusätzlich die Bezahlkarte mit einem limitierten Betrag aufgeladen. Die Karten können regional begrenzt genutzt werden und gelten nur im jeweiligen Landkreis.
Damit wird auch die heimische Wirtschaft gestärkt, weil der mit den ausgegebenen Karten getätigte Umsatz zu den Betrieben und Händlern im Kreis zugutekommt.
So wie, beispielsweise der Eichsfelder Landrat (CDU), sehen wir keine Diskriminierung in der Umstellung von Bargeld auf die Bezahlkarte. Der rechtliche Rahmen für die Entscheidung ist gegeben. Die praktische Anwendung funktioniert ebenfalls. Wird beispielsweise gekaufte Ware im Geschäft zurückgegeben, gibt es statt Bargeld eine Gutschrift auf die Karte. Mit diesen Maßnahmen soll auch verhindert werden, dass Geld ins Ausland geschickt und missbräuchlich eingesetzt wird.
Derzeit prüfen weitere Landkreise die Einführung einer Bezahlkarte statt Bargeld für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen. Insoweit gibt es keine Hinderungsgründe für eine Umsetzung.
In Hessen kann der Main-Kinzig-Kreis eine Vorbildfunktion für Hessen übernehmen die Bezahlkarte einführen.
Der erste Kreisbeigeordnete nimmt es mit der Wahrheit nicht ganz so ernst
Bei seiner Amtseinführung hat Andreas Hofmann einen Amtseid abgelegt.
Er hat versprochen, das Zweithöchste Amt im Landkreis stets unparteiisch auszuüben. Der AfD im Kreistag hat Hofmann zugesagt ihn daran niemals erinnern zu müssen.
Kaum waren ein paar Tage vergangen, da hat Hofmann schon die ersten Erinnerungslücken.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Linsengericht hetzte er an der Seite eines linksextremen Vereins gegen die Wähler der AfD. Selbst unterirdische Plakate “AfD Wähler sind dumm“ hielten ihn nicht ab seine Parolen los zu werden.
Hofmann sollte sich sehr schnell an seine Aufgabe als unparteiischer Wahlbeamter erinnern, sonst könnte das sehr schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
"Resolution"
Landwirte nicht im Stich lassen
Die AfD Fraktion lässt die Landwirte nicht im Stich und fordert im Kreistag folgende Punkte zu einer Resolution zu beschließen:
- Für alle Schäden, die den Weidetierhaltern die durch Wolfsrisse oder solche, bei denen ein Wolf als Verursacher in Frage (etwa ein Hybridwolf) kommt, zugefügt wurden und soweit diese nicht von anderer Stelle auszugleichen sind, werden vom Main-Kinzig-Kreis reguliert.
- Kosten für den Bau von “Wolfsschutzzäunen“ sollen den Weidetierhaltern vollständig ersetzt werden. Dies gilt insbesondere für den Eigenanteil, der den Tierhaltern bisher nicht erstattet wird und etwaige Zuschüsse überschreitet. Dies auch unter der Berücksichtigung von Expertenmeinungen (Wolfs Experte Dr. Michael Weiler und andere) dass Schutzzäune weitestgehend gar nicht vor dem Eindringen von Wölfen auf Weiden schützen.
- Arbeitsaufwände und weitere Aufwendungen, die Weidetierhaltern entstehen, um ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen (vorgeschrieben Kontrollgänge), werden vom Main-Kinzig-Kreis reguliert.
- Kosten für „B-Proben“ durch geeignete Institute zu „A-Proben“ des Senckenberg Institutes sollen durch das Land Hessen übernommen werden.
- Der Wolf soll auch in das Bundesjagdrecht aufgenommen werden.
Begründung:
Die übermäßige Wolfspopulation ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der MMK ist bisher nicht als Wolfspräventionsgebiet eingestuft. Aus diesem Grund werden somit Schäden, die durch Wolfsrisse verursacht wurden, nicht vom Land Hessen reguliert. Mit diesen, durch den Wolf verursachten, finanziellen Schäden, dürfen wir die Tierhalter nicht alleine lassen. Die emotionellen Beeinträchtigungen die Tierhalter erleiden, sind mit finanziellen Mittel ohnehin nicht auszugleichen.
